Richtigstellung

 Die Schwarzschwäne haben sich nicht vermehrt: Der Verein Thunersee – Schwanensee sieht sich
gezwungen, unkorrekte Informationen, die in den letzten Tagen in den Medien zu lesen waren, richtig zu
stellen. 
 
Vier Schwarzschwäne der insgesamt zehn auf dem Thunersee frei lebenden Tiere sind an den Genfer- und
danach an den Neuenburgersee geflogen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass diese Tiere wieder an den
Thunersee zurückkehren. Solche Erkundungsflüge sind bei allen Schwanenarten üblich. 
 
Der Ausflug der vier Schwarzschwäne (drei gut einjährige Teenager und ein Elternteil) wurde irreführend als
„schnelle Vermehrung“ interpretiert („Die Schwäne machen’s wie die Karnickel“, so ein Titel in einer Zeitung), was
einer Schmutzkampagne näher rückt. Tatsache ist: Die Schwarzschwäne haben sich nicht vermehrt, ihre Eier
werden angestochen. Die Erfahrungen mit Schwarzschwänen in Europa, unter anderem mit einer knapp
zwanzigjährigen am Thunersee, zeigen zudem, dass die Population ohnehin nur leichte Veränderungen erfährt. 
 
Wo Schwäne ansässig werden hängt nicht zuletzt vom Futterangebot ab. Zunehmend stellt die übermässige
Fütterung der Wildtiere durch die Bevölkerung ein Problem dar. Wildtiere, welche gefüttert werden, vermehren
sich unnatürlich stark, insbesondere wenn sie keine natürlichen Feinde haben. In vielen Ländern platzieren die
Behörden heute in öffentlich zugänglichen Wildtiergebieten Informationsschilder. Zur Kontrolle des Bestandes
wird in der Schweiz beim weissen Schwan (Höckerschwan) ein Teil der Eier angestochen, beim Schwarzschwan
am Thunersee werden alle Eier in freier Natur angestochen. 
 
Momentan ist ein Beschwerdeverfahren in Sachen Schwarzschwäne auf dem Thunersee vor dem Regierungsrat
des Kantons Bern hängig, immer mit dem Ziel einer gütlichen Lösung. 5858 Personen haben sich im letzten Jahr
in einer Petition für den Schwarzschwan am Thunersee ausgesprochen. Die Petition hatte zum Ziel, dass die
Kontrolle über den Bestand der schwarzen Schwäne genau wie bei den Höckerschwänen durch das Anstechen
der Eier erfolgt (dass nicht unbedingt eine Begrenzung in Form einer Zahl festgelegt wird und nicht wie heute alle
Eier der Schwarzschwäne angestochen werden).
 
Was uns allerdings brisant und willkürlich erscheint: Das Bundesamt für Umwelt hat nach der Petition und
während den Debatten um den Schwarzschwan diesen kurzerhand auf die schwarze Liste der
Freisetzungsverordnung gesetzt und diese während dem laufenden Beschwerdeverfahren nun per 1. Oktober
2008 in Kraft gesetzt. Entfernt werden müssen laut der Freisetzungsverordnung Tiere, welche die einheimische
Artenvielfalt gefährden. Eine Gefährdung von Mensch, Tier und Natur durch den Schwarzschwan wurde in den
vergangenen 20 Jahren am Thunersee nie festgestellt. 
 
Die Verhältnismässigkeit der Behandlung dieser Sache darf nicht durch Fehlinformationen verloren gehen. Der
Verein Thunersee – Schwanensee legt Wert auf die Richtigstellung der Tatsachen, das laufende
Beschwerdeverfahren will er damit nicht beeinflussen. 
 
Thun, 30.Oktober 2008 
Verein Thunersee – Schwanensee 
Renate Gloor, Präsidentin 
Postfach 822 , 3607 Thun 
www.schwarzeschwaene.ch 
Mob. 079 469 83 37

Veröffentlicht am 12:53:49 30.10.2008 unter dem Titel Richtigstellung


Letzte Aktualisierung
12:54:54 30.10.2008